Fahrtkosten ab dem 01.01.2025


Die neue Berechnung der Fahrtkosten setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

 

1. Fahrtzeit: die Zeit, welche ich für die Hin-und Rückfahrt benötige, wird mit 50% meines durchschnittlichen Stundenlohns berechnet26,40 €/h (bzw. 0,44 €/Minute).

 

2. Kilometerpauschale: für die gefahrenen Kilometer berechne ich zusätzlich die bisher genutzte Pauschale von 0,30 € pro Kilometer, um die Betriebskosten meines Fahrzeugs zu decken.

 

Beispiel für eine Fahrt von 50 km (Hin - und Rückfahrt) mit einer Gesamtfahrtzeit von 60 min:

  • Fahrtzeit = 1 Stunde: Berechnung mit 50% meines durchschnittlichen Stundenlohns 26,40 € x 1 h (bzw. 0,44 € x 60 min.) = 26,40 €
  • Kilometerpauschale: 50 km x 0,30 € = 15,00 €

Gesamtkosten für die Fahrt = 41,40 €

 

Finden mehrere Termine am gleichen Tag statt, erfolgt eine Pauschalregelung für den gesamten Fahrtaufwand. Die Fahrtkosten werden dabei durch die Anzahl der besuchten Kunden geteilt. 

 

Beispiel:

angenommen die Gesamtfahrtstrecke (hin und zurück) beträgt 100 km und ich besuche 3 Kunden hintereinander an diesem Tag.

 

1. Berechnung der gesamten Fahrtkosten:   

  • Fahrtzeit = 2 Stunden (120 min.): Berechnung mit 50% meines durchschnittlichen Stundenlohns: 26,40 x 2 h (bzw. 0,44 € x 120 min.) = 52,80 €
  • Kilometerpauschale: 100 km x 0,30 € = 30,00 €  

Gesamtfahrtkosten: 52,80 € (Fahrtzeit) + 30,00 € (Kilometer) = 82,80 €     

 

2. Berechnung der Pauschale pro Kunde:

  • Pauschale pro Kunde = 82,80 € / 3 = 27,60 € pro Kunde                                                                                                                        

Fazit

  • Einzelne Fahrtkosten pro Kunde:  jeder Kunde wird für seine individuelle Fahrt berechnet.
  • Pauschale Fahrtkosten: es wird eine Gesamtfahrtkostenpauschale berechnet und diese gleichmäßig auf alle besuchten Kunden aufgeteilt.

 

Beim Organisieren der Fahrten achte ich immer darauf eine sinnvolle Route zu planen, um die Wegstrecke jeweils so kurz wie möglich zu halten. In der Regel profitiert der einzelne Kunde von der Gesamtfahrtkostenpauschale, wodurch die Fahrtkosten insgesamt geringer ausfallen. Allerdings ist mein Behandlungsradius im Rhein-Neckar-Kreis sehr weit gefasst, sodass es in manchen Fällen vorkommen kann, dass die Kosten geringfügig höher ausfallen als bei einer individuellen Fahrtkostenberechnung pro Kunde.

Wenn an einem Tag nur wenige Termine stattfinden und ein einzelner Kunde sehr weit entfernt wohnt, sodass der oder die anderen Kunden dadurch überproportionale, hohe Fahrtkosten hätten, trägt selbsterklärend der Kunde mit der größten Distanz die höchsten Kosten für die Fahrt.